Für die Steuerperiode 2015 setzte die Steuerverwaltung anstelle des von der steuerpflichtigen Gesellschaft deklarierten Reingewinns von Fr. __ einen steuerbaren Reingewinn von Fr. __ fest. Auch hier nahm die Steuerverwaltung verschiedene Aufrechnungen in Höhe von Fr. 330’000.– aufgrund geschäftsmässig nicht begründeter Aufwände vor (Position «Einkauf Termine»: Fr. 190’000.–; Position «Provisionsaufwand»: Fr. 104’000.–; Position «Pauschalspesen»: Fr. 36’000.–).