Position «Pauschalspesen»: Fr. 90’000.–). Für die Steuerperiode 2014 setzte die Steuerverwaltung anstelle des von der steuerpflichtigen Gesellschaft deklarierten Reingewinns von Fr. __ einen steuerbaren Reingewinn von Fr. __ fest. Dabei nahm die Steuerverwaltung verschiedene Aufrechnungen in Höhe von Fr. 374’000.– aufgrund geschäftsmässig nicht begründeter Aufwände vor (Position «Einkauf Termine»: Fr. 212’000.–; Position «Provisionsaufwand»: Fr. 111’000.–; Position «Pauschalspesen»: Fr. 51’000.–). Für die Steuerperiode 2015 setzte die Steuerverwaltung anstelle des von der steuerpflichtigen Gesellschaft deklarierten Reingewinns von Fr. __ einen steuerbaren Reingewinn von Fr. __ fest.