Position «a.o. Aufwand»: Fr. 23’300.–; abzüglich Vorjahresverluste: Fr. 106’190.–). Für die Steuerperiode 2013 veranlagte die Steuerverwaltung anstelle des von der steuerpflichtigen Gesellschaft deklarierten Reingewinns von Fr. __ einen steuerbaren Reingewinn von Fr. __. Dabei nahm die Steuerverwaltung wiederum verschiedene Aufrechnungen in Höhe von Fr. 634’000.– aufgrund geschäftsmässig nicht begründeter Aufwände vor (Position «Einkauf Termine»: Fr. 370’000.–; Position «Provisionsaufwand»: Fr. 174’000.–; Position «Pauschalspesen»: Fr. 90’000.–).