7.2.4 Würdigend ergibt sich Folgendes: Der Begründung des Verwaltungsgerichts Schwyz ist vollumfänglich zuzustimmen (siehe dazu vorstehend E. 7.2.2). Wie das Verwaltungsgericht Schwyz überzeugend ausgeführt hat, gelten in Anbetracht der bundesgerichtlichen Rechtsprechung (der sich dieses Gericht vorbehaltlos angeschlossen hat, vorstehend E. 7.1.1) ausländische Dividendenerträge als vollständig besteuert, weil sowohl der Bund (in Art. 20 Abs. 1bis DBG [Fassung Jan. 2012 bis Dez. 2012]) als auch der Kanton (§ 19 Abs. 2 StG [Fassung Jan. 2012 bis Dez. 2015]) eine Besteuerung (nach dem Teileinkünfteverfahren) der Dividendenerträge vorsehen. Artikel 12 und 20 PStAV (Fassung