7.2.3 Das Steuerrekursgericht des Kantons Zürich hatte in einem anderen Fall zu beurteilen, ob grundsätzlich die Herabsetzung des pauschal anrechenbaren ausländischen Steuerbetrags gemäss Art. 12 PStAV (Fassung Jan. 2009 bis Dez. 2019) auf einen resp. zwei Drittel bei ausschliesslicher Besteuerung durch Kanton und Gemeinden einerseits und durch den Bund andererseits bei der Dividendenbesteuerung zulässig sei.