7.2.2 Das Verwaltungsgericht Schwyz hat sich ebenfalls mit der Bedeutung des Verweises von Art. 5 Abs. 4 Satz 4 PStAV (Fassung Jan. 2009 bis Dez. 2019) auf Art. 12 und 20 PStAV (Fassung Jan. 2009 bis Dez. 2019) befasst. Es ist zum Resultat gelangt, dass sich die vorgängige pauschale Aufteilung der nicht rückforderbaren ausländischen Quellensteuer (1/3 Bund, 2/3 Kanton) in sinngemässer Anwendung von Art. 12 und 20 PStAV (Fassung Jan. 2009 bis Dez. 2019) als nicht schlüssig erweise.