7.2.1 Durch Art. 5 Abs. 4 PStAV (Fassung Jan. 2009 bis Dez. 2019) sollte den verschiedenen Regelungen zur Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung in Bund und Kantonen Rechnung getragen werden (Bericht der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV betreffend Anhörung zu vorgesehenen Änderungen von Verordnungen im Bereich der Stempelabgaben, der Verrechnungssteuer und der pauschalen Steueranrechnung vom 26. Mai 2008, Ziff. 3.3, einzusehen unter: admin.ch/ch/d/gg/pc/documents/1673/Bericht.pdf).