Verwaltungsgericht Schwyz vom 17. Juni 2019 Nr. VGE II 2018 69 E. 4.7). Schliesslich ist die weitere bundesgerichtliche Rechtsprechung, dass in- und ausländische Beteiligungserträge gleich zu behandeln sind (BGE 136 I 49 E. 5.5), zu beachten. Die tiefere Besteuerung von Schweizer Dividendenerträgen beruht auf der Überlegung, dass bereits eine Besteuerung der Dividendenausschüttung in der Schweiz auf Stufe der Gesellschaft im Rahmen der Gewinnsteuer stattgefunden hat. Dies setzt voraus, dass die anfallenden Quellensteuern (Verrechnungssteuern) vollständig rückforderbar sind, ansonsten erneut eine übermässige Besteuerung resultieren würde.