7.1.1 Das Verwaltungsgericht Zug sieht keinen Grund, in diesem Verfahren von der überzeugenden bundesgerichtlichen Rechtsprechung abzuweichen. Im Gegenteil, wie das Bundesgericht einleuchtend ausgeführt hat, widerspricht der Wortlaut von Art. 5 Abs. 4 PStAV (Fassung Jan. 2009 bis Dez. 2019) der Bestimmung von Art. 24 Abs. 2 Ziff. 2 DBA- Deutschland. Dass dieser Widerspruch durch eine Gesetzesdelegation und damit aufgrund von Art.