O., E. 3.3.6). Deshalb würden Dividendenerträge, die in der Schweiz von einer Teilbesteuerung profitieren, für die Zwecke des internationalen Abkommensrechts als vollbesteuert gelten, unabhängig davon ob diese Erträge durch eine Reduktion des Steuersatzes (Teilsatzverfahren) oder durch rechnerische Reduktion der Bemessungsgrundlage (Teileinkünfteverfahren) in der Schweiz besteuert würden (a.a.O., E. 3.3.4 und 3.3.5).