7.1 Die Parteien und Verfahrensbeteiligten haben sich in ihren Eingaben allesamt auf den Entscheid des Bundesgerichts 2C_750/2013 vom 9. Oktober 2014 berufen. Allerdings widersprechen sich die Parteien und Verfahrensbeteiligten im Detail hinsichtlich der Aussagen des Entscheids. Im damaligen Verfahren hatte das Bundesgericht zu beurteilen, ob die nicht rückforderbare ausländische Quellensteuer (Sockelsteuer) für Dividenden einer in Deutschland domizilierten Gesellschaft, die im Kanton Zürich zu 50% (Kanton) bzw. 60% (Bund) besteuert worden waren, für die Zwecke von Art. 5 Abs. 4 PStAV (Fassung Jan. 2009 bis Dez. 2019) als voll- oder teilbesteuert galten.