7. Zunächst ist zu klären, ob grundsätzlich die nicht rückforderbaren ausländischen Quellensteuern auf die Schweizer Steuern vollständig anrechnungsberechtigt sind (unter Vorbehalt von Art. 5 Abs. 4 Sätze 2 und 4 PStAV [Fassung Jan. 2009 bis Dez. 2019]), oder ob eine Kürzung für den durch Bund und Kantone nicht besteuerten Teil der Dividenden i.S.v Art. 5 Abs. 4 Satz 1 PStAV (Fassung Jan. 2009 bis Dez. 2019) zu erfolgen hat und ob eine solche mit dem anwendbaren Abkommensrecht vereinbar ist. Urteil A 2019 3 15