Gelten die vorliegend relevanten Dividendenbeträge als teilbesteuert i.S.v Art. 5 Abs. 4 PStAV (Fassung Jan. 2009 bis Dez. 2019) und ist die darauf entfallende, anrechenbare ausländische Quellensteuer vorab entsprechend zu kürzen (nachfolgend E. 7.1); steht Art. 5 Abs. 4 PStAV (Fassung Jan. 2009 bis Dez. 2019) in Widerspruch zu bilateralem Abkommensrecht und falls ja, wie ist dieser Widerspruch zu lösen (nachfolgend ebenfalls E. 7.1); und wie ist der Verweis von Art. 5 Abs. 4 Satz 4 PStAV (Fassung Jan. 2009 bis Dez. 2019) auf Art. 12 und 20 PStAV (Fassung Jan. 2009 bis Dez. 2019) auszulegen (nachfolgend E. 7.2)?