12 PStAV (Fassung Jan. 2009 bis Dez. 2019), der Summe der Steuern, die in den Vertragsstaaten von den im Laufe eines Jahres (Fälligkeitsjahres) fällig gewordenen Erträgnissen in Übereinstimmung mit den anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen erhoben worden sind, höchstens aber der Summe der auf diese Erträgnisse entfallenden schweizerischen Steuern (Maximalbetrag). Unter dem Maximalbetrag ist jener Steuerbetrag zu verstehen, der sich ergäbe, wenn es sich beim betreffenden Betrag – hier also Dividendenerträge – um einen Zufluss aus inländischer Quelle gehandelt hätte (ASA 73 S. 513 ff. E. 5.2.2).