Bei dieser Lösung musste folgenden Aspekten Rechnung getragen werden: Steuern werden auf drei Ebenen erhoben (Bund, Kantone und Gemeinden), weshalb die ausländische Steuer nicht nur auf einer Steuerebene angerechnet werden kann, aber auch nicht dreimal eine vollständige Anrechnung möglich ist; die Art und Weise der Steuererhebung kann je nach Steuerhoheit (stark) variieren; und nicht alle im Ausland quellenbesteuerte Erträge werden zwingend von allen drei Steuerhoheiten vollumfänglich besteuert. Des Weiteren weist das Schweizerische System der pauschalen Steueranrechnungen einige Eigenheiten auf, wozu unter anderem gehören: