Urteile BGer 2C_573/2016 und 2C_574/2016 vom 22. Mai 2017 E. 2.4). 4.2 Das Verwaltungsgericht Schwyz hat in einem ähnlich gelagerten Fall ausgeführt, der Bundesrat habe sich mit Erlass der PStAV auf eine Anrechnungsmethode festgelegt, die sich an Grundsätzen der OECD-Musterabkommen anlehnt, die aber auch den typischen Eigenheiten des Schweizer Steuersystems gerecht wird. Zu diesem Zweck weist die PStAV Vereinfachungen und Pauschalierungen auf. Bei dieser Lösung musste folgenden Aspekten Rechnung getragen werden: