Gemäss § 10 Abs. 3 VRG endigt die Frist am nächsten Werktag, wenn der letzte Tag der Frist ein Samstag, ein Sonntag oder ein Feiertag ist. Die Beschwerde inkl. Begründung ist am ersten Werktag nach Ablauf der eigentlichen 30- Tagefrist und somit rechtzeitig eingereicht worden.