Urteil A 2019 3 4 Berechnung der Anteile Bund und Kanton / Gemeinde angezeigt, wie sie im Falle von kantonal nur teilweise besteuerten Erträgen nach Artikel 28 StHG bereits vorgesehen ist (Art. 5 Abs. 3 VO). Die gleichen Ausführungen gelten auch für den Fall, dass nur beim Bund eine Teilbesteuerung zur Anwendung kommt, die ausländischen Dividenden beim Kanton jedoch nach wie vor ungeschmälert und zum vollen Satz besteuert werden.