Fr. 184'640.40. Der Maximalbetrag der pauschalen Steueranrechnung belaufe sich unter Berücksichtigung der Teilbesteuerung auf Bundesebene von 60% und auf Kantons- und Gemeindeebene von 50% auf Fr. 143‘513.08. In der Höhe dieses Betrages hätten die Steuerpflichtigen Anspruch auf eine vollumfängliche pauschale Steueranrechnung. Diese berücksichtige überdies Art. 9 Abs. 4 PStAV, da der Maximalbetrag über Fr. 143‘513.08 nicht höher sei als die Summe der schweizerischen Einkommenssteuern, die auf dem Einkommen des Fälligkeitsjahres berechnet würden. Eine Reduktion der pauschalen Steueranrechnung auf Bundesebene auf 1/3 resp. Staats- und Gemeindeebene auf 2/3 gemäss Art.