Kanton: Fr. 64'351.–) zugelassen. Gegen diesen Rückerstattungsentscheid liessen die Steuerpflichtigen am 5. Dezember 2018 Einsprache erheben und beantragen, es sei eine pauschale Steueranrechnung von insgesamt Fr. 184'640.40 zu gewähren. Mit Einspracheentscheid vom 12. Dezember 2018 hiess die Steuerverwaltung die Einsprache teilweise gut und gewährte eine pauschale Steueranrechnung von Fr. 125‘914.–. Dabei änderte sie den Betrag der anrechenbaren Steuern lediglich für die direkte Bundessteuer (Erhöhung auf Fr. 61'563.–), nicht jedoch für die kantonalen Steuern.