A 2019 3 2 A. C. und D.________ halten eine qualifizierte Beteiligung von 51% am Stammkapital der in Deutschland domizilierten A.________ GmbH. In der Steuererklärung 2012 deklarierten die Steuerpflichtigen im Jahr 2012 einen realisierten Dividendenertrag von Fr. __ aus dieser Beteiligung. Die Steuerverwaltung des Kantons Zug hat gemäss Rückerstattungsverfügung vom 31. Oktober 2018 eine pauschale Steueranrechnung von insgesamt Fr. 125‘898.– (Bund: Fr. 61'547.–; Kanton: Fr. 64'351.–) zugelassen.