Hierüber lassen sich die Rekurrenten in ihren "Bemerkungen zur Duplik" vom 15. Juni 2020 (Seite 3) lediglich dahingehend vernehmen, "[…] Ein Nachweis über die genaue Verwendung der Mittel kann nicht erbracht werden und deren Erbringung ist nicht realitätsnah, da keine Buchführung über Auslagen vorliegt und eine strikte Trennung nach Nutzen Kind und Mutter nicht möglich ist (wie hoch ist der Kindernutzen einer luxuriösen Wohnstätte, luxuriöser Ferien, eines luxuriösen Fahrzeuges, eines Ferienhauses, etc.). Dieser Nachweis ist faktisch gar nicht möglich. […]".