Die vorliegende Beschwerde (bezüglich der direkten Bundessteuer) bzw. Rekurs (bezüglich der kantonalen Steuern) wird der einfacheren Lesbarkeit halber im Folgenden als Rekurs bezeichnet, wobei der Begriff "Rekurs" beide Rechtsmittel (Beschwerde und Rekurs) umfasst. Der vorliegende Rekurs gegen den Einspracheentscheid wurde am 19. November 2019 der Post übergeben und der Einspracheentscheid war den Rekurrenten am 20. November 2019 zugestellt worden (Sendungsinformation DIE POST vom 6. Oktober 2020). Der Urteil A 2019 22 16