I. Mit Schreiben vom 10. Dezember 2020 teilte das Gericht den Parteien den Aktenbeizug der Tabelle "Durchschnittlicher Unterhaltsbedarf (ohne Pflegekosten) per 1. Januar 2016" vom Amt für Jugend und Berufsberatung in der Bildungsdirektion des Kantons Zürich mit. Im Übrigen erfolgten keine weiteren Schriftenwechsel. Das Verwaltungsgericht erwägt: