H. Mit Schreiben vom 15. Juni 2020 liessen die Rekurrenten ihre Bemerkungen zur Duplik vom 19. Mai 2020 einreichen. Sie liessen darin an ihren bisherigen Anträgen und Ausführungen festhalten und im Wesentlichen wie folgt ergänzen: Die Unterstützungsleistung sei bereits mittels der beiliegenden Aufstellung hinreichend nachgewiesen: Die verlangte "Bestätigung der unterstützenden Person über Art, Zeitpunkt und Höhe der erfolgten Unterstützungen" liege gerade (urkundlich) vor.