Gemäss der vom Amt für Jugend und Berufsbildung des Kantons Zürich jährlich herausgegebenen Zürcher Kinderkosten-Tabelle, hier für das Jahr 2016, werde für ein Einzelkind in den ersten sechs Altersjahren ein durchschnittlicher Unterhaltsbedarf von Fr. 1'999.– berechnet (Ernährung, Bekleidung, Unterkunft, weitere Kosten, Pflege und Erziehung). Im Vergleich dazu sei im vorliegenden Fall der Betrag von Fr. 3'270.– pro Monat für den neugeborenen Sohn gewährt worden. Dies seien Fr. 1'271.– bzw. rund 64 % mehr als der durchschnittliche Unterhaltsbedarf gemäss Zürcher Tabelle. Damit sei Urteil A 2019 22 14