Die Rekurrenten argumentierten im Weiteren, dass alleine schon die Betreuungsunterhaltskomponenten (Kosten Nanny, Krippe bzw. Kompensation Wegfall der Möglichkeit der Kindsmutter ein adäquates Erwerbseinkommen zu erzielen) den gewährten monatlichen Betrag von EUR 3'000.– deutlich übersteigen würden, wobei für diese Aussage jedoch keine Belege eingereicht worden seien. Dem sei entgegenzuhalten, dass die Kosten für das Hauspersonal und sonstige Angestellte zu den Lebenshaltungskosten gehörten und demzufolge steuerlich nicht berücksichtigt würden.