D. Am 19. Dezember 2019 liessen die Rekurrenten gegen den Einspracheentscheid vom 15. November 2019 Rekurs einreichen und unter Kostenfolgen beantragen, es seien die Unterhaltsbeiträge für den Sohn vollumfänglich, mithin im Umfang von Fr. 229'332.– anstatt der einspracheweise festgesetzten Fr. 39'240.–, als Unterhaltsbeitrag für Minderjährige zum Abzug zuzulassen. Eventualiter seien die abzugsfähigen Unterhaltsbeiträge nach pflichtgemässem Ermessen festzulegen. Subeventualiter sei die Sache zu Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen.