A 2019 22 2 A. Mit definitiver Verfügung vom 26. November 2018 veranlagte die Steuerverwaltung des Kantons Zug (nachfolgend: Rekursgegnerin) die Eheleute A.und B. F.________ (nachfolgend: Rekurrenten) für die Steuerperiode 2016. Dabei gewährte die Rekursgegnerin einen Unterhaltsabzug von Fr. 39'240.– anstelle des von den Rekurrenten in der Steuererklärung deklarierten Betrags von Fr. 229'332.–. B. Am 19. Dezember 2018 liessen die Rekurrenten dagegen Einsprache einreichen mit dem Antrag, der deklarierte Betrag sei vollständig als Unterhaltsbeitrag für ein minderjähriges Kind zuzulassen.