134 N 14 und Art. 142 N 19 – nachfolgend: Handkommentar zum DBG). 2.2.2 Vorliegend beantragt die Rekurrentin die Verfahrenssistierung im Zusammenhang mit einem am Bundesstrafgericht hängigen Verfahren auf Herausgabe von Akten, welche von der ASU offenbar beschlagnahmt wurden.