Allerdings ist die Heilung von Gehörsmängeln in der Regel möglich, wenn die Überprüfungsbefugnis (Kognition) der Rechtsmittelbehörde gegenüber der Vorinstanz nicht eingeschränkt ist und dem Betroffenen kein Nachteil erwächst. Selbst eine schwerwiegende Gehörsverletzung kann geheilt werden, wenn und soweit die Urteil A 2019 21 20