G. Mit Vernehmlassung vom 21. Januar 2020 schrieb die ESTV, sie äussere sich bei den Staats- und Gemeindesteuern praxisgemäss nur in Belangen, die mit dem Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) in Widerspruch stünden. Vorliegend seien keine diesbezüglichen Anmerkungen angezeigt, weshalb auf das Stellen eines Antrages verzichtet werde. Auf weitere Vorbringen der ESTV ist, soweit erforderlich, im Rahmen der Erwägungen einzugehen.