Somit könne sich ein allfälliges Problem bei der Ermittlung des Verlustvortrages in einem bestimmten Augenblick infolge Zeitablaufs erledigen, vor allem dann, wenn auch in den Folgejahren kein Gewinn ausgewiesen würde, der gegebenenfalls mit Verlusten aus Vorjahren zu verrechnen wäre. Die Frage, ob und welche vortragbaren Verluste vorhanden seien, stelle sich aktuell erst, wenn eine Verrechnung mit Gewinnen tatsächlich möglich sei.