22 N 7ff.). Sinngemäss äussere sich auch das Kreisschreiben Nr. 17 der Schweizerischen Steuerkonferenz vom 27. November 2001 (Die interkantonale Ausscheidung bei Änderungen der Steuerpflicht während der Steuerperiode im System der einjährigen Postnumerandobesteuerung mit Gegenwartsbemessung [Juristische Personen]), namentlich dessen Ziffer 3.