Bei diesem Verfahrensausgang werde die Rekursgegnerin kostenpflichtig. Die Rekurrentin mache die Kostenauslagen für die Wahrung ihrer Rechte in diesem Verfahren in Höhe von Fr. 3'877.20 (entsprechend Fr. 3'600.– zuzüglich 7,7% MWSt) geltend, was gemäss dem aktuell gültigen Honoraransatz 10 Stunden zu Fr. 360.– (exkl. 7,7% MWSt) entspreche. Die Bemühungen in dieser Sache würden die Prüfung der Sach- und Rechtslage sowie das Erstellen und die Einreichung der Rechtsschrift umfassen. Der total geltend gemachte Zeitaufwand sei nach Ansicht der Rekurrentin angemessen und nicht übersetzt. D. Den vom Gericht verfügten Kostenvorschuss von Fr. 2'000.– bezahlte die Rekurrentin innert Frist.