ehemalige Sitzkanton Zürich ebenfalls eine Veranlagung am 14. August 2018 erlassen habe. Diese Veranlagung sei mit Einsprache vom 22. September 2018 angefochten worden. Das kantonale Steueramt Zürich sei mit Einspracheentscheid vom 11. Juli 2019 nicht auf die Einsprache eingetreten. Gegen den Einspracheentscheid habe die Rekurrentin mit Eingabe vom 30. Juli 2019 Rekurs beim Steuerrekursgericht Zürich geführt. Dieser Entscheid sei im Zeitpunkt der Erstellung des Rekurses noch pendent.