Bis heute habe die Rekurrentin trotz wiederholtem Ersuchen um Akteneinsicht keine Einsicht nehmen können. Notorisch sei, dass zwischen der ASU und dem kantonalen Steueramt "SG" seit Jahren eine hemmungslose, spontane Kommunikation unter gleichzeitig konsequenter Ausklammerung der Parteirechte der Rekurrentin stattfinde. Die Rekurrentin habe einen geschützten Anspruch darauf zu erfahren, was genau Inhalt und Umfang dieser mutmasslich EMRK-widrigen Kommunikation darstelle. Der Einwand, wonach es sich um verwaltungsinterne Vorgänge handle und diese demzufolge dem Anspruch auf Akteneinsicht entzogen seien, sei in keiner Weise stichhaltig. Mit der aktenkundigen und EMRK-widrigen Einbindung des