Im Anschluss an zwei Beweisauflagen rechnete die Steuerverwaltung des Kantons Zug (nachfolgend: Rekursgegnerin) "geschäftsmässig nicht begründeten Leasingaufwand (analog ASU + Kt. ZH)" in Höhe von Fr. 25'136.– sowie "Aufwendungen fakturiert an C.________ GmbH (personelle Unterstützung Januar bis Dezember 2016)" von Fr. 96'000.– dem in der Jahresrechnung ausgewiesenen Reingewinn hinzu. Darüber hinaus liess die Rekursgegnerin die geltend gemachten Vorjahresverluste von Fr. 217'289.– unberücksichtigt.