Kantonssteuer / direkte Bundessteuer 2016 (Doppelbesteuerung/Akteneinsicht) A 2019 21 2 A. Die A.________ AG (nachfolgend: Rekurrentin) begründete infolge Sitzverlegung aus dem Kanton Zürich in den Kanton Zug, A.________, per 24. September 2016 ihre unbeschränkte Steuerpflicht im Kanton Zug. In ihrer Steuererklärung 2016 (bzw. Jahresrechnung 2016) deklarierte die Rekurrentin einen Reingewinn von Fr. 84'534.– sowie einen Reinverlust (nach Verlustanrechnung) von Fr. 132'755.–, bei deklarierten Vorjahresverlusten von Fr. 217'289.–.