__ AG den steuerbaren Gewinn auf Fr. 97'815.– festzusetzen. Mit Einspracheentscheid vom 14. Oktober 2019 hiess die Steuerverwaltung des Kantons Zug die Einsprache vollumfänglich gut und veranlagte die steuerpflichtige Gesellschaft neu mit dem beantragten steuerbaren Reingewinn von gerundet Fr. 97'800.–.