B. Mit Schreiben vom 10. September 2019 erhob die steuerpflichtige Gesellschaft Einsprache gegen die Veranlagungen der Kantons- und Gemeindesteuern sowie der direkten Bundessteuern für die Steuerperiode 2017 und lieferte darin weiterführende Angaben zu verschiedenen zusätzlichen Aufwandpositionen. Es betraf dies Aufwände für "Porti/Telefon/Internet", "Verbandsbeiträge" sowie für "Rechts- und Beratungsaufwand". Unter Bezugnahme auf diese Aufwände beantragte die A.________ AG den steuerbaren Gewinn auf Fr. 97'815.– festzusetzen.