GGSt Vorbesitzer (unbestritten) Fr. -_________ Total Anlagekosten Fr. -_________ Steuerbarer Grundstückgewinn Fr. __________ 10.4 Der Rekurs ist nach dem Gesagten folglich teilweise gutzuheissen. Die auf dem in diesem Verfahren ermittelten steuerbaren Grundstückgewinn von Fr. _________ geschuldete Grundstückgewinnsteuer beträgt beim vorliegend unbestrittenermassen zur Anwendung gelangenden Steuersatz von 10 % (gerundet) Fr. _________. 11. Urteil A 2019 19 54