_ ./. Elektrokontrolle und Mängelbehebung (E. 9 vorstehend) Fr. -_________ Total nicht wertvermehrende Aufwendungen Fr. -_________ Total wertvermehrende Aufwendungen gem. § 196 StG Fr. _________ 10.3 Der steuerbare Grundstückgewinn lässt sich folglich, in Anlehnung an die von den Parteien in ihren Eingaben verwendeten Aufstellungen (Rekursantwort S. 20 Ziff. 8 und Replik S. 19 "Zu 8") wie folgt berechnen: