10.2 Was die strittigen anrechenbaren Aufwendungen i.S.v. § 196 Abs. 1 StG mit Bezug auf die Kostenpositionen der Excel-Tabelle sowie die Elektrokontrolle mit anschliessender Mängelbehebung betrifft, ergibt sich die folgende Berechnung: Urteil A 2019 19 53