_) vielmehr darauf schliessen, dass, wie der Rekurrent darlegt, diese LED Installation nicht seiner Laune entsprang, sondern im Rahmen des Ausbaus der Galerie im Erdgeschoss, die sich gemäss Rekursgegnerin in 2014 noch im Grundausbau befand, vorgenommen wurde. Im Sinne der freien richterlichen Beweiswürdigung gelangt das Gericht daher zur Überzeugung, dass die Anschaffung und Montage der LED Beleuchtung im Rahmen der zum Erdgeschoss gehörenden Umbauarbeiten erfolgten, für welche anzunehmen ist, dass ihnen wertvermehrender Charakter zukommt. Die entsprechende Position ist daher im Betrag von Fr. _________, wie vom Rekurrenten beantragt, bei der Berechnung des steuerbaren Grundstückgewinns