Zum anderen lassen die auf der Rechnung aufgeführten Kostenbeträge zu Material (rund Fr. _________ für den Leuchtkörper) und Arbeiten (Montage, Kittfugen, Gipsdecke von rund Fr. _________) vielmehr darauf schliessen, dass, wie der Rekurrent darlegt, diese LED Installation nicht seiner Laune entsprang, sondern im Rahmen des Ausbaus der Galerie im Erdgeschoss, die sich gemäss Rekursgegnerin in 2014 noch im Grundausbau befand, vorgenommen wurde.