Die strittige Rechnung beinhaltet 11 Positionen. Position 9 (2 Stk. Serviertablare anfertigen über Fr. _________) wurde vom Rekurrenten, wie vorstehen erwähnt, als nicht wertvermehrende Auslage anerkannt. Von den restlichen 10 Positionen betreffen deren zwei Arbeiten im Dachgeschoss (Pos. 5, Fensterladen im DG flicken über Fr. _________ zzgl. MWST und Pos. 10, Fenster im Dachgeschoss neu glasen und Rahmen reparieren über Fr. _________ zzgl. MWST). Die übrigen acht Positionen betreffen Arbeiten, die im Unter- oder Erdgeschoss ausgeführt wurden.