Die Einsatzgebiete werden wie folgt umschrieben: "Imprägniert und schützt saugfähige Materialien wie unbearbeitete Natursteine, Cotto und Beton", "Beugt der Entstehung gewöhnlicher Öl- und Wasserflecken vor", "Eignet sich für Fussbodenmaterialien in Innen- und Aussenbereichen", "Dient auf Böden in Innenbereichen als Grundschutzmittel vor dem Wachsen", "Anti-Graffiti-Schutzwirkung: schützt die Oberflächen und ermöglicht bei der Reinigung ein einfaches Entfernen der Graffiti" (https://www.filasolutions.com/deu/ produkte/gesamtepalette/schutzmittel/fleckenschutzmittel/filaw68, eingesehen am 29. April 2021). Urteil A 2019 19 49