67 03.07.2007 Duplik, Ziff. 6.26 Verputz- und Maurerarbeiten Fr. _________ Total Fr. _________ Im Betrag von Fr. _________ gilt daher auch für diese Um- und Ausbauarbeiten, dass sie als im Rahmen der Totalsanierung der LG G.________ erbracht zu betrachten sind. In Anlehnung an die früheren Ausführungen gilt daher auch für sie die Vermutung, dass ihnen wertvermehrender Charakter zukommt; sie sind daher, wie vom Rekurrenten beantragt, bei der Berechnung des steuerbaren Grundstückgewinns als wertvermehrende Kosten i.S.v. §196 StG zu anerkennen.