8.1 Mit der Begründung, sie seien nach der Bauabnahme vom 2. Februar 2006 vorgenommen worden, werden die der Kolonne "Ausbau Business-Suite" zugeordneten Baukosten der Excel-Tabelle im Totalbetrag von Fr. _________ durch die Rekursgegnerin als nicht wertvermehrende Kosten qualifiziert. Es handelt sich dabei um drei Rechnungen in den Arbeitsgattungen Schlosserarbeiten zu einem Treppendeckel und einer Drehtür (Fr. _________ gemäss Position 71 der Excel-Tabelle), der Ausfertigung einer neuen Treppe aus Schwarzstahl (Fr. _________ gemäss Position 73 der Excel-Tabelle) und um ein Innenarchitektenhonorar (50 % Teilbetrag von Fr. _________ gemäss Position 97 der Excel-Tabelle).